Allgemein Die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes, in welchem die Tour verläuftt, ist von jedem Teilnehmer selbstverantwortlich einzuhalten. Das gilt auch dann, wenn der Teilnehmer hinter dem jeweiligen Tour-Guide fährt. Fahrzeuge Die
Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeugs
sein, anderenfalls ist nichteinmal der Import nach Chile zum Tourstart möglich.
Eine Einreise in weitere Länder wird i.d.R ohnehin verweigert. Die Fahrzeuge müssen über eine Straßenzulassung verfügen. Für eine entsprechende Bereifung
sorgt der Teilnehmer. Laute Auspuffanlagen sind nicht erwünscht! Da wir das große Glück haben, Enduro-Fahren legal in freier Landschaft betreiben zu können, wollen wir uns dort auch so unauffällig wie möglich einfügen, ohne dabei auf Spaß zu verzichten. Nur möchten wir uns die Akzeptanz der Bevölkerung natürlich möglichst weiterhin und dauerhaft sichern, wir denken dass liegt auch im Interesse der Teilnehmer. Der Teilnehmer hat er zu gewährleisten, dass sein Fahrzeug in einem verkehrstechnisch und technisch einwandfreien Zustand ist, und dieses durch Wartung und Pflege auch in diesem zu halten. Fahrzeuge, die diesen Voraussetzungen nicht genügen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, oder auch nur Teilen davon, entsteht hieraus nicht. Einreiseformalitäten für Motorräder bei Reisen nach Südamerika, sowie Export aus Deutschland(EU) und bei Rückreise der Import nach Deutschland, sind alleinig vom jeweiligen Teilnehmer samt seinem Gepäck am Export-Zollamt bzw. Import-Zollamt (in der Regel Hamburg) persönlich durchzuführen (Vertretung mit Vollmacht und Original-KFZ-Schein ist lt. Angaben vom Zollamt Hamburg machbar). Der Veranstalter informiert über alle Vorausetzungen zur Einreise, soweit sie ihm bis Tourstart bekannt sind. Änderungen des Zollprozederes sind jederzeit möglich. Ein möglicher Termin zur Container-Öffnung und anschliessendem gemeinschaftlichen Import/Export wird bekannt gegeben, sobald entsprechende Infos seitens Reederei, bzw. des Container-Handlers vorliegen. Unabwägbarkeiten, wie jederzeit mögliche Anweisungen des Zolls obliegen nicht dem Veranstalter und sind als Höhere Gewalt zu betrachten. Über nicht auszuschliessende, jederzeit mögliche Terminänderung gleich welcher Art informiert der Veranstalter die Teilnehmer, falls und sobald ihm solche zur Kenntnis gelangen. Ändern sich Einreisebedingungen, oder werden andere, neuere Regelungen bzgl. temporärer Einfuhr von Motorrädern oder Gepäck der Teilnehmer, vom jeweiligen Reiseland erlassen, kann es zu Verschiebung oder Entfallen von einzelnen Tour-Tagen kommen. Eine Haftung oder Schadenersatz für solcherlei, nicht im Einwirkungsbereich des Veranstalters liegenden, und in diesem Fall erforderlich werdenden Tour-Planänderungen oder gar Tour-Ausfall, durch solcherlei Höhere Gewalt, sind ausgeschlossen. Bei Eigenanreise werden dem TN alle wichtigen und dem Veranstalter bekannten Informationen zur Verfügung gestellt. Preise Die genannten Eventpreise sind Festpreise* und enthalten alle in der jeweiligen Eventbeschreibung genannten Leistungen. Nicht genannte Leistungen sind nicht enthalten. Leistungen, welche in den Beschreibungen als Service bezeichnet werden, oder welche als möglich dargestellt werden, sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Service- und mögliche Leistungen werden nach Bedarf von Mobiketours oder einem Vertragspartner angeboten und berechnet. Dieser Teil des Reisepreises ist ausdrücklich kein Festpreis! *Enthält der Reisepreis auch Transportkosten von Motorrädern, oder Container-Transporte von Motorrädern, sind die anteiligen Kosten je Teilnehmer variabel und der Markt sehr volatil. Falls anteilige Transportkosten den anteilig kalkulierten Kostenberreich deutlich übersteigen informiert der Reiseveranstalter hierrüber rechtzeitig vor Transport-Start. Rabatte wie Wiederholer-Rabatt, oder Frühbucher-Rabatt, oder sonstige Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang zu den in der Buchungsbestätigung genannten Terminen zu An-, Teil-, oder Schlusszahlung, entfällt der Rabatt-Anspruch. Mahnungen werden mit 15 € je Mahnschreiben berechnet. Sicherheitsbestimmungen Jeder Teilnehmer sorgt selbstständig für seine vollständige Enduro- bzw. Moto-Cross-Schutz-Bekleidung, Enduro-Stiefel (keine Turnschuhe, BW-Schuhe, etc.), Enduro-Helm, Handschuhe, Knieprotektoren, sonstige Protektoren etc., Trinksack mit mindestens 2l, und verpflichtet sich diese auch während der gesamten Tour zu tragen. Ebenso wie das ständige Mitführen der relevanten Mindestausstattung wie z.B. Bordwerkzeug, Schlauch oder Flickzeug etc.. Rücktritt Stornokosten bei Rücktritt, oder Termin-Verschiebung durch den Teilnehmer staffeln sich wie folgt:* Bis 9 Monate vor Tour-Termin 40% des Tour-Preises (ohne Berücksichtigung von Rabatten, oder anderen Nachlässen), bis bis 4 Monate vor Tourstart 70% des Reisepreises, bis 60 Tage vor Tour-Termin 85 % des Tour-Preises, bis 22 Tage vor Tour-Termin 95% des Tour-Preises. Bis 5 Tage vor Tour-Termin 98 % des Tour-Preises (Stellung eines Ersatzfahrers durch den Teilnehmer ist i.d.R. möglich (Bearbeitungsgebühr 125,- €)). Es ist dem Teilnehmer freigestellt, gemäß § 309 Ziff.5b BGB, einen geringeren, oder gar keinen entstandenen Schaden nachzuweisen.
Rücktritt des Veranstalters Leistungen Die vom
Veranstalter zu erbringenden Leistungen sind der jeweiligen Event-Beschreibung
unter „Leistungen“ zu entnehmen. Weitere Infos, Einreisebestimmungen, Impfvorschriften, landes- und tourspezifische Besonderheiten, Infos zur Ausrüstung, Strecken usw. erhält der Teilnehmer im Vorfeld per landesspezifischen Briefing per E-Mail. Ausschluss Ein
Teilnehmer kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er die
Veranstaltung wiederholt stört oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer
bzw. der Instruktoren wiederholt nicht Folge leistet. In diesen Fällen wird der
Teilnahmebetrag nicht zurückerstattet.
Eignung und Voraussetzung Teilnehmer Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe der Anmeldung, dass er grundsätzlich vom Gesundheitszustand und von seinen Fahrfertigkeiten her für die jeweilige Tour geeignet ist. Es werden Höhen bis und über 5000 m befahren. Allgemeines Die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht Gegenstand der Touren, Trainings oder anderer Veranstaltungen. Zu einzelnen Reisen gibt es ein spezifisches Briefing oder Tourleitfaden, rechtzeitig vor den Reiseterminen per e-mail, soweit diese weitere Reisebeschreibungen, oder Ergänzungen enthalten, haben diese dann tourspezifischen AGB-Charakter.
Zahlung Mit
Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Anzahlung,
Restzahlung 6 Wochen (bzw. 12 Wochen bei
außereuropäischen Reisen) vor
Reisebeginn, oder dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungszielen, bzw.
bei späterer Meldung sofort. Mit Buchungsbestätigung wird ein Sicherungsschein
für Pauschalreisen übergeben. Erstattungen siehe unter Rücktritt.
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