MOBIKETOURS

AGB Südamerika & Patagonien

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Südamerika- und Patagonien-Reisen von Mobiketours.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Südamerika- und Patagonien-Reisen von Mobiketours. Für andere Reisen, Trainings oder Veranstaltungen von Mobiketours können abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten.

Reisecharakter

Südamerika- und Patagonien-Reisen führen teilweise durch abgelegene Regionen mit eingeschränkter Infrastruktur. Wetter, Straßenverhältnisse, Grenzformalitäten, Zollabläufe, behördliche Vorgaben oder sonstige äußere Umstände können Änderungen des Reiseablaufs erforderlich machen.

Mobiketours ist bemüht, den ausgeschriebenen Charakter der Reise zu erhalten. Einzelne Tagesetappen, Strecken, Übernachtungsorte oder Programmpunkte können jedoch angepasst werden, wenn dies aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen erforderlich ist.

Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich und fahrerisch für die gebuchte Reise geeignet ist. Bei Südamerika-Reisen können Höhen bis über 5.000 m erreicht werden. Eine entsprechende körperliche Belastbarkeit wird vorausgesetzt.

Der Teilnehmer fährt eigenverantwortlich und ist verpflichtet, die Verkehrsregeln des jeweiligen Reiselandes einzuhalten. Dies gilt auch dann, wenn er hinter einem Tourguide fährt.

Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Reiseleitung ist Folge zu leisten. Die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht Gegenstand der Reise.

Motorrad, Einreise und Ausrüstung

Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Reise genutzten Motorrads sein oder über alle für Export, Import und temporäre Einfuhr erforderlichen Vollmachten und Originaldokumente verfügen. Ohne passende Fahrzeugpapiere kann eine Einfuhr in einzelne Reiseländer verweigert werden.

Das Motorrad muss über eine gültige Straßenzulassung verfügen und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Für Wartung, Pflege, Bereifung, Bordwerkzeug, Ersatzteile und persönliche Ausrüstung ist der Teilnehmer verantwortlich.

Jeder Teilnehmer sorgt selbstständig für vollständige geeignete Motorrad- bzw. Enduro-Schutzbekleidung, insbesondere Helm, Stiefel, Handschuhe und Protektoren. Ein Trinksack bzw. eine ausreichende Trinkwasserversorgung wird vorausgesetzt.

Fahrzeuge oder Ausrüstung, die den Anforderungen der Reise offensichtlich nicht genügen, können zum Schutz des Teilnehmers und der Gruppe von einzelnen Etappen oder der Reise ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises entsteht daraus nicht.

Containertransport und Zoll

Bei Reisen mit eigenem Motorrad organisiert Mobiketours in der Regel den gemeinsamen Motorradtransport in einem Seecontainer. Das Verladen und Verzurren des Motorrads erfolgt eigenverantwortlich durch den jeweiligen Teilnehmer bzw. Motorrad-Eigentümer.

Export-, Import- und Zollformalitäten für Motorrad und persönliches Gepäck sind grundsätzlich vom Teilnehmer selbst bzw. mit den erforderlichen Originalunterlagen durchzuführen. Mobiketours informiert und unterstützt im Rahmen der bekannten Abläufe, kann behördliche Entscheidungen, Wartezeiten oder Änderungen des Zollverfahrens jedoch nicht beeinflussen.

Termine zur Containeröffnung, zum Export, Import oder zur Abholung werden bekanntgegeben, sobald entsprechende Informationen der Reederei, des Containerdienstleisters oder der beteiligten Behörden vorliegen. Änderungen sind jederzeit möglich und liegen außerhalb des Einflussbereichs von Mobiketours.

Die Containerlaufzeiten werden so geplant, dass der Container rechtzeitig vor Reisebeginn eintrifft. Verzögerungen im Schiffs-, Hafen-, Zoll- oder Containerlauf können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Müssen dadurch einzelne Reisetage geändert oder entfallen, wird Mobiketours sich um eine sinnvolle Anpassung des Reiseablaufs bemühen.

Bei der Rückreise kann ein persönliches Verladen oder Sichern der Motorräder je nach Ablauf nicht immer möglich sein. In diesem Fall übergibt der Teilnehmer sein Motorrad der Packfirma bzw. dem zuständigen Dienstleister zum Verladen. Der Transport erfolgt im Rahmen der jeweils bestehenden Transportbedingungen; eine weitergehende Versicherung kann vor Reisebeginn auf Wunsch abgeschlossen werden.

Leistungen und Preise

Die von Mobiketours zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises.

Serviceleistungen, Zusatzleistungen oder individuell gewünschte Leistungen, die nicht Teil der ausgeschriebenen Reise sind, können nach Verfügbarkeit durch Mobiketours oder Vertragspartner angeboten und separat berechnet werden.

Flüge sind nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Reisepreises, sofern sie nicht ausdrücklich individuell beauftragt und bestätigt wurden. Teilnehmer buchen ihre An- und Abreise grundsätzlich selbst.

Enthält der Reisepreis anteilige Kosten für Motorrad- oder Containertransporte, beruhen diese auf der zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Kalkulation. Sollten sich Transportkosten vor Transportbeginn außergewöhnlich und erheblich verändern, informiert Mobiketours die Teilnehmer rechtzeitig.

Rabatte, insbesondere Wiederholer- oder Frühbucherrabatte, gelten nur bei fristgerechter Zahlung. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang zu den in der Buchungsbestätigung genannten Terminen entfällt der Rabattanspruch. Mahnungen können mit 15 € je Mahnschreiben berechnet werden.

Anmeldung und Zahlung

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der vereinbarten Anzahlung. Die Restzahlung ist bei außereuropäischen Reisen grundsätzlich 12 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern in der Buchungsbestätigung kein anderer Zahlungstermin genannt ist. Bei kurzfristiger Anmeldung kann der gesamte Reisepreis sofort fällig werden.

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer, soweit gesetzlich erforderlich, einen Sicherungsschein für Pauschalreisen.

Reiseunterlagen und Kommunikation

Weitere Informationen zu Einreise, Zoll, Ausrüstung, Treffpunkten, Ablauf, Streckencharakter, Packlisten und tourspezifischen Besonderheiten erhält der Teilnehmer rechtzeitig vor Reisebeginn in digitalen Reiseunterlagen, Briefings oder Tourleitfäden.

Organisatorische Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail. Soweit vom Teilnehmer gewünscht oder für den Reiseablauf sinnvoll, kann zusätzlich über Messenger-Dienste wie WhatsApp kommuniziert werden.

Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann bis vor Reisebeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Übernahme des Reisevertrages keine gesetzlichen, behördlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen.

In diesem Fall entfallen die Stornokosten. Für die Vertragsumschreibung und den organisatorischen Mehraufwand wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50 € berechnet. Eventuell entstehende Mehrkosten Dritter, etwa für behördliche Vorgänge oder bereits individuell gebuchte Zusatzleistungen, trägt der ursprüngliche Teilnehmer bzw. der Ersatzteilnehmer.

Rücktritt durch den Teilnehmer

Stornokosten bei Rücktritt oder Terminverschiebung durch den Teilnehmer staffeln sich wie folgt, jeweils bezogen auf den Tourpreis ohne Berücksichtigung von Rabatten oder sonstigen Nachlässen:

Dem Teilnehmer bleibt gemäß § 309 Nr. 5 b BGB der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Südamerika- und Patagonien-Reisen erfordern aufgrund der langfristigen Planung, begrenzter Teilnehmerzahlen sowie verbindlicher Logistik- und Containerabläufe einen erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Vorlauf. Frei werdende Plätze können insbesondere einige Monate vor Reisebeginn häufig nicht mehr nachbesetzt werden.

Gelingt es Mobiketours, den frei gewordenen Platz anderweitig zu vergeben, werden ersparte Aufwendungen bzw. erzielte Ersatzleistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.

Nimmt ein Teilnehmer einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die weder von ihm noch von Mobiketours zu vertreten sind, ganz oder teilweise nicht in Anspruch oder tritt er die Rückreise vorzeitig an, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Mobiketours wird sich jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um unerhebliche Leistungen handelt.

Rücktritt durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vor Reisebeginn aus wichtigem Grund vom Reisevertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Durchführung der Reise aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder wirtschaftlich nicht vertretbarer Rahmenbedingungen nicht möglich ist. Eine entsprechende Entscheidung wird spätestens 60 Tage vor Reisebeginn getroffen. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen des Reiseablaufs

Ändern sich Einreisebedingungen, Zollvorschriften, Transportabläufe, Straßenzustände, Wetterbedingungen oder behördliche Vorgaben, kann es zu Änderungen, Verschiebungen oder dem Entfallen einzelner Reisetage oder Programmpunkte kommen. Solche Umstände liegen regelmäßig außerhalb des Einflussbereichs von Mobiketours.

Mobiketours informiert die Teilnehmer über relevante Änderungen, sobald diese bekannt werden, und bemüht sich um eine gleichwertige oder sinnvolle Anpassung des Reiseverlaufs.

Ausschluss von der Reise

Ein Teilnehmer kann ganz oder teilweise von der Reise ausgeschlossen werden, wenn er die Reise wiederholt stört, sicherheitsrelevante Anweisungen der Reiseleitung missachtet, andere Teilnehmer gefährdet oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder einzelner Reiseleistungen.

Haftung und Eigenverantwortung

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Motorradfahren, insbesondere auf langen Reisen und in abgelegenen Regionen, mit besonderen Risiken für Mensch und Maschine verbunden ist. Der Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr teil und trägt die Verantwortung für seine Fahrweise, sein Motorrad und seine persönliche Ausrüstung.

Mobiketours haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, Verzögerungen oder Änderungen, die durch Behörden, Zoll, Reedereien, Straßenverhältnisse, Wetter, Grenzformalitäten oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von Mobiketours liegende Umstände entstehen, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Die Reiseleitung verfügt bei geeigneten Reiseabschnitten über Kommunikationsmittel für abgelegene Regionen, zum Beispiel Satellitenkommunikation. Dies ersetzt nicht die Eigenverantwortung des Teilnehmers und keine persönliche Reise-, Kranken-, Unfall- oder Rückholversicherung.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung von Mobiketours in der jeweils aktuellen Fassung.

Foto- und Videoaufnahmen

Während der Reise können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation der Reise sowie für die Öffentlichkeitsarbeit von Mobiketours entstehen. Mobiketours stellt Teilnehmern solche Aufnahmen nach Möglichkeit auch zur privaten Erinnerung zur Verfügung.

Teilnehmer können einer Veröffentlichung ihrer Person jederzeit widersprechen. Ein Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Durchführung der Reise.

Schlussbestimmungen

Zu einzelnen Reisen können ergänzende Briefings, Tourleitfäden oder Reiseinformationen bereitgestellt werden. Soweit sie tourspezifische Regelungen zum Ablauf enthalten, sind sie Bestandteil der Reiseunterlagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen zu den Reisebedingungen?
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